Auszug aus dem offiziellen Bußgeldkatalog 2014
Verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten verjähren frühestens nach 3 Monaten (Verfolgungsverjährung)
Ab 40 EUR kommen noch wenigstens 28,50 Euro Gebühren hinzu.
Einträge in Flensburg können zu erhöhtem Bußgeld führen !
Ebenso ein unterstellter Vorsatz, wenn z.B. die Geschwindigkeitsübertretung so deutlich war,
dass nicht mehr von einem "versehentlichen" Zuschnellfahren gesprochen werden kann.
Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw |
Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
Innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !) außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen) Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres |
Abstand |
Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR,
bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h |
Überholen |
Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 70,- EUR, 1 Punkt Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 80,- EUR, 1 Punkt Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 100,- EUR, 3 Punkte |
Halten und Parken |
Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR ... länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- EUR Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- EUR Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR ... länger als 15 Minuten 30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- EUR Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- EUR Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit: |
Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.) |
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70,- EUR; 3 Punkte den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen |
TÜV / Abgasuntersuchung |
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von Abgasuntersuchung: Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR |
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr |
Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen) ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis Berauschende Mittel |
Erhöhung der Regelsätze |
Erhöhung der Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung falls diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand enthalten sind, bei: Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, führt Sachschaden zu folgender Erhöhung: 40,- EUR: 50,- EUR; 50,- EUR: 60,- EUR; 60,- EUR: 75,- EUR; 75,- EUR: 100,- EUR |
Sonstiges |
An illegalem Rennen teilgenommen 400,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75,- EUR; 3 Punkte Bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen gefahren 40,- EUR, 1 Punkt Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- EUR; 1 Punkt Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt 10,- EUR Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30,- EUR Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt (Umweltschutz:) Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20,- EUR Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 30,- EUR Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- EUR Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet 50,- EUR, 3 Punkte Missachtung des Rechtsfahrgebotes 80,- EUR, 1 Punkt Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 40,- EUR, 3 Punkte Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt 70,- EUR, 2 Punkte Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 75,- EUR, 2 Punkte Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50,- EUR, 3 Punkte Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt 50,- EUR, 1 Punkt Ohne Abblendlich im Tunnel gefahren 10,- EUR An einer Schranke nicht gehalten 150,- EUR, 1 Monat Fahrverbot |
Straftaten im Straßenverkehr |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 7 Punkte Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s) Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten 5 Punkte |